Dichtheitsprüfung an Entwässerungssystemen
Das Kanalsystem unterliegt dem natürlichen Verschleiß deshalb muss es Dicht sein. Um zu verhindern das verunreinigtes Wasser in den Erdboden oder gar ins Grundwasser gelangt. Alle Abwasserleitungen die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes. Es sollte sich jeder Neubauersteller eine Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung aushändigen lassen, damit sie auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden kann. Zudem ist dieser Dichtheitsnachweis für die Gewährleistung (5 Jahre) relevant. Diese wird bei Bestehendem System nach DIN 1986 und Neubau System nach DIN EN 1610 durchgeführt mit dem Prüfmedium Wasser oder Luft. Als Regelprüfung hat sich die Prüfung mit Luft (L) durchgesetzt. Hierfür sind Zeitersparnis für die Prüfung, Kostenersparnis für Prüfwasser und Vermeidung von zusätzlichem Aufwand für die Schaffung einer Vorflut zur Ableitung des Prüfwassers.
Unser Service für Sie:
- Prüfmethode „L“ Über- und Unterdruck
- Prüfmethode „W“ Wasser
- Prüfungen nach DIN 1610, DIN 1986, DWA A 139, DIN 1999
- Modernstes Prüf-Equipment
- Zertifizierte Mitarbeiter (DWA)
- Prüfberichte können vor Ort im Mobilen Büro bearbeitet und direkt übergeben werden

Bei Neubau eines Kanalsystems müssen nach der DIN EN 1610 in Verbindung mit der ATV A 139 für sämtliche Leitungen Bestands-pläne erstellt werden und die Dichtheit ist zu bescheinigen.


Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden, die über die entsprechende Ausbildung und die erforderlichen Geräte verfügen.
Bei einfachen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen höhere Geldbußen. Besonders dann, wenn z.B. durch exfiltrierendes (austretendes) Abwasser eine Boden- und Grundwasserverunreinigung verursacht, was einen schweren Strafbestand nach den §§ 324, 324a und 326 StGB darstellt.